Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vorbemerkungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für den Geschäftsverkehr mit Kunden und Partnern der Dianium Inmo-Concept S.L. (DIANIUM RESIDENCE). Sie bewirken, dass der Vertragsschluss durch ein vorformuliertes Regelwerk vereinfacht, beschleunigt und standardisiert wird.
Mit dem Vertragsschluss erkennt der Kunde oder der Partner die nachstehenden Bedingungen an.
1. Vertragsschluss
Der Vertrag zwischen dem Kunden und uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Tätigkeit auf der Grundlage bzw. in Kenntnis der für die erfolgreiche Vermittlungstätigkeit anfallenden Provisionsforderungen zustande.
2. Vertraulichkeit
Unsere Unterlagen und Informationen sind nur für den Empfänger persönlich bestimmt.
3. Haftungsbeschränkung
Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Die objektbezogenen Angaben basieren auf der Grundlage der von unseren Vertragspartnern oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte und Informationen. Irrtümer bleiben vorbehalten.
4. Provision
Der Provisionsanspruch entsteht mit Abschluss des rechtswirksamen Hauptvertrages. Die Provision ist verdient und fällig, sobald der Hauptvertrag zustande gekommen ist. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde. Die Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist.
Sowohl die Höhe der Provision als auch die jeweilige Zahlung des Auftraggebers richtet sich nach dem Standort der Immobilie und den dort ortsüblichen Provisionsregelungen, soweit das jeweilige Angebot nicht ausdrücklich einen anderen Provisionssatz beinhaltet.
5. Vorkenntnis
Ist einem Interessenten ein von uns nachgewiesenes Objekt bereits bekannt, hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Regelung haftet der Interessent uns für die hierdurch entstandenen Schäden.
6. Doppeltätigkeit
Wir sind berechtigt, auch für die andere Partei des Hauptvertrages provisionspflichtig tätig zu werden.
7. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand ist Denia, Spanien vereinbart. Auf das Vertragsverhältnis ist spanisches Recht anzuwenden.
8. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, ungültig oder undurchsetzbar sein oder im Nachgang werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Sollten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht Vertragsbestandteil oder unwirksam sein, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.